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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Gibt es eine Möglichkeit, eine Reise kostenlos zu stornieren?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für das Thema Reiserecht,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat zu einer Reisesituation benötige, die mich sehr belastet. Mein Name ist Theodor Blumberg und ich habe vor einigen Monaten eine Reise nach Spanien gebucht, die ich aufgrund unvorhergesehener Umstände nun gerne stornieren würde.

Die Ausgangssituation ist folgende: Vor einiger Zeit habe ich gemeinsam mit meiner Familie eine Reise nach Barcelona gebucht, die für den kommenden Monat geplant ist. Leider hat sich in letzter Zeit meine berufliche Situation drastisch verändert und ich stehe nun vor der Situation, dass ich meinen Job verloren habe. Aus finanziellen Gründen ist es mir daher nicht mehr möglich, die Reise wie geplant anzutreten.

Der Ist-Zustand ist also, dass meine Familie und ich vor einer Reise stehen, die wir aus finanziellen Gründen nicht antreten können. Ich mache mir große Sorgen um die Kosten, die durch eine Stornierung entstehen könnten und frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, die Reise kostenlos zu stornieren.

Meine Frage an Sie ist daher: Gibt es eine Möglichkeit, die Reise kostenlos zu stornieren, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen? Ich hoffe sehr, dass es eine rechtliche Grundlage gibt, die es mir ermöglicht, die Reise aufgrund meiner aktuellen finanziellen Situation kostenfrei zu stornieren. Für Ihre Hilfe und Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Theodor Blumberg

Oliver Breitwieser

Sehr geehrter Herr Blumberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das mir entgegengebrachte Vertrauen. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und Ihre Reise nach Barcelona aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten stornieren müssen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Regelungen im Bereich des Reiserechts zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Stornierung einer gebuchten Reise Kosten anfallen können, je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt und welche Stornierungsbedingungen im Vertrag festgelegt sind. In Ihrem Fall, wo unvorhergesehene Umstände wie der Verlust des Arbeitsplatzes vorliegen, könnte dies als ein außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden, der unter Umständen eine kostenfreie Stornierung ermöglichen könnte.

Gemäß der europäischen Pauschalreiserichtlinie haben Verbraucher ein Recht auf kostenfreie Stornierung einer gebuchten Pauschalreise, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, politische Unruhen oder eben auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Reiseveranstalter umgehend über die Situation informieren und die Gründe für die Stornierung darlegen.

In Ihrem Fall würde ich Ihnen empfehlen, sich zunächst mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und die Situation ausführlich zu schildern. Möglicherweise ist der Veranstalter kulant und bietet Ihnen eine kostenfreie Stornierung oder zumindest die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Sollte der Veranstalter ablehnen, könnten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten je nach Einzelfall und Vertrag variieren können. Daher ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Reiserecht beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Reiseangelegenheit. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Breitwieser, Rechtsanwalt für Reiserecht

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Oliver Breitwieser