Wie werden Renovierungskosten steuerlich behandelt?
Oktober 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Marco Zellmann und vermiete seit einigen Jahren eine Wohnung in München. In diesem Jahr habe ich umfassende Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführen lassen, um sie attraktiver für potenzielle Mieter zu gestalten. Die Renovierungskosten beliefen sich auf insgesamt 15.000 Euro und umfassten unter anderem die Erneuerung des Badezimmers, den Austausch der Bodenbeläge und die Malerarbeiten.
Nun stellt sich mir die Frage, wie diese Renovierungskosten steuerlich behandelt werden. Ich frage mich, ob ich die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen kann, oder ob sie auf mehrere Jahre verteilt werden müssen. Außerdem mache ich mir Sorgen, ob ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss, wenn ich die Renovierungskosten absetze.
Können Sie mir bitte erklären, wie Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung steuerlich behandelt werden und welche Möglichkeiten es gibt, diese Kosten steueroptimiert geltend zu machen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Renovierungskosten vollständig absetzbar sind? Und welche Auswirkungen hat es, wenn die Renovierungskosten auf mehrere Jahre verteilt werden müssen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Zellmann
Sehr geehrter Herr Zellmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Behandlung von Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie die Renovierungskosten steuerlich geltend machen können.
Grundsätzlich sind Renovierungskosten, die im Rahmen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien anfallen, als Werbungskosten absetzbar. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten, die für die Renovierung Ihrer Wohnung angefallen sind, in Ihrer Steuererklärung angeben können, um Ihre steuerliche Belastung zu mindern.
In Ihrem Fall belaufen sich die Renovierungskosten auf insgesamt 15.000 Euro. Diese Kosten können in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie unmittelbar mit der vermieteten Wohnung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise die Erneuerung des Badezimmers, der Austausch der Bodenbeläge und die Malerarbeiten.
Es gibt jedoch eine Besonderheit zu beachten, wenn die Renovierungskosten eine Substanzverbesserung der Wohnung darstellen. In diesem Fall müssen die Kosten über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden, da sie nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Eine Substanzverbesserung liegt vor, wenn die Renovierung dazu dient, den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig zu erhöhen.
Ob die Renovierungskosten als sofort abziehbare Werbungskosten oder als abzuschreibende Substanzverbesserung behandelt werden müssen, hängt also von der Art und dem Umfang der Renovierungsarbeiten ab. Wenn die Renovierungskosten als Substanzverbesserung behandelt werden müssen, werden sie über die Nutzungsdauer der verbesserten Substanz, in der Regel über mehrere Jahre, abgeschrieben.
Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Rechnungen für die Renovierungskosten sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihre Ausgaben korrekt nachweisen zu können. Sollten Sie unsicher sein, ob die Renovierungskosten als Werbungskosten absetzbar sind oder abgeschrieben werden müssen, empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann

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