Kann ich die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises steuerlich geltend machen?
Mai 18, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Paula Heck und vermiete seit einigen Jahren eine Wohnung. Nun steht die Erstellung eines Energieausweises an, da mein aktueller Ausweis abgelaufen ist. Ich bin mir unsicher, ob ich die Kosten für die Erstellung des Energieausweises steuerlich geltend machen kann und wie ich dabei vorgehen soll.
Der bisherige Energieausweis meiner vermieteten Wohnung ist abgelaufen und ich muss einen neuen erstellen lassen, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises belaufen sich auf einen dreistelligen Betrag, weshalb es für mich wichtig wäre, diese Ausgaben steuerlich geltend machen zu können.
Meine Sorge ist, dass ich die Kosten möglicherweise nicht als Werbungskosten bei der Vermietung meiner Wohnung absetzen kann und somit zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist, die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises steuerlich abzusetzen und wenn ja, wie ich dabei vorgehen sollte, um sicherzustellen, dass ich keine Fehler mache.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob und wie ich die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises steuerlich geltend machen kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Heck
Sehr geehrte Frau Heck,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises im Rahmen der Vermietung Ihrer Wohnung. Gerne möchte ich Ihnen hierzu ausführlich Auskunft geben.
Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung von Immobilien steuerlich absetzbar. Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch und die Energieeffizienz einer Immobilie zu bewerten und ist daher ein notwendiges Instrument, um gesetzlichen Auflagen nachzukommen. Somit sind die Kosten für die Erstellung des Energieausweises als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der Vermietungstätigkeit anzusehen.
Um die Kosten für den neuen Energieausweis steuerlich geltend machen zu können, sollten Sie die Rechnung des Energieberaters oder der ausstellenden Stelle sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Kosten können dann im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Rechnung den genauen Betrag für die Erstellung des Energieausweises ausweist und klar erkennbar ist, dass es sich um Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Wohnung handelt.
Sollten Sie den neuen Energieausweis noch nicht beantragt haben, empfehle ich Ihnen, dies zeitnah zu tun, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und etwaige finanzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Kosten für den Energieausweis können Sie dann in Ihrer Steuererklärung im entsprechenden Formular unter den Werbungskosten für die Vermietungstätigkeit angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann
Steuerberater

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