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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Wie gehe ich vor, wenn ich Waren ins Ausland verkaufe?

Sehr geehrter Steuerberater für Mehrwertsteuer,

ich heiße Yvonne Otremka und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen, das sich auf den Verkauf von handgefertigten Möbeln spezialisiert hat. In letzter Zeit habe ich vermehrt Anfragen von Kunden aus dem Ausland erhalten, die Interesse an meinen Produkten haben. Bisher habe ich nur in Deutschland verkauft und kenne mich daher nicht gut aus, wie ich vorgehen muss, wenn ich nun auch Waren ins Ausland verkaufen möchte.

Mein aktueller Ist-Zustand ist, dass ich keine Erfahrung mit dem internationalen Verkauf von Waren habe und unsicher bin, welche steuerlichen Vorschriften ich beachten muss. Ich mache mir Sorgen, dass ich Fehler bei der Abwicklung der Mehrwertsteuer machen könnte und dadurch hohe Strafen oder Nachzahlungen auf mich zukommen könnten. Daher möchte ich gerne von Ihnen erfahren, wie ich korrekt vorgehen sollte, um Waren ins Ausland zu verkaufen und dabei die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß abzuwickeln.

Meine Frage an Sie lautet daher: Wie gehe ich vor, wenn ich Waren ins Ausland verkaufe? Welche steuerlichen Vorschriften muss ich beachten und welche Dokumente muss ich vorlegen? Gibt es spezielle Regelungen für den Verkauf innerhalb der EU und außerhalb der EU? Ich freue mich über Ihre Expertise und Unterstützung, um meine Unsicherheiten in Bezug auf die Mehrwertsteuer beim internationalen Verkauf zu klären.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Otremka

Friedhelm Sauer

Sehr geehrte Frau Otremka,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs von Waren ins Ausland und der damit verbundenen Mehrwertsteuer. Als Steuerberater für Mehrwertsteuer stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Unsicherheiten in diesem Bereich zu klären.

Wenn Sie Waren ins Ausland verkaufen möchten, gibt es einige steuerliche Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Waren in das Ausland der sogenannten Ausfuhrlieferung. Das bedeutet, dass die Lieferung von Waren ins Ausland umsatzsteuerfrei ist. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Ware tatsächlich ins Ausland geliefert wurde. Dafür benötigen Sie in der Regel entsprechende Transportdokumente wie Frachtbriefe oder Speditionsrechnungen.

Wenn Sie Waren innerhalb der EU verkaufen, gelten besondere Regelungen. Hier können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferung profitieren, bei der die Umsatzsteuer an den Empfänger im EU-Ausland übergeht. Hierfür müssen Sie jedoch bestimmte Nachweise erbringen, wie zum Beispiel eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers im Ausland.

Für den Verkauf von Waren außerhalb der EU gelten wiederum andere Regelungen. In diesem Fall müssen Sie in der Regel eine Ausfuhrbescheinigung vorlegen, um die umsatzsteuerfreie Lieferung nachweisen zu können. Es ist wichtig, sich vorab über die spezifischen Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Verkauf von Waren ins Ausland ausführlich über die steuerlichen Vorschriften informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der korrekten Abwicklung der Mehrwertsteuer beim internationalen Verkauf.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Sauer

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Experte für Mehrwertsteuer

Friedhelm Sauer