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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Welche Freibeträge gelten für Kapitaleinkünfte und wie kann ich diese optimal nutzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Dora Krüger und bin momentan dabei, meine Steuererklärung für das letzte Jahr vorzubereiten. Dabei bin ich auf die Frage gestoßen, welche Freibeträge für Kapitaleinkünfte gelten und wie ich diese optimal nutzen kann.

Zur Ausgangssituation: Ich habe im letzten Jahr einige Kapitaleinkünfte erzielt, unter anderem aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierverkäufen. Ich bin mir unsicher, welche Freibeträge mir hierbei zustehen und wie ich diese am besten in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich habe bereits einige Informationen zu den Freibeträgen für Kapitaleinkünfte recherchiert, bin jedoch noch unsicher, welche konkreten Beträge für mich gelten und wie ich diese in meiner Steuererklärung angeben sollte. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfe und keine potenziellen Steuervorteile ungenutzt lasse.

Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise nicht alle Freibeträge für Kapitaleinkünfte kenne und somit Steuervorteile verschenke. Zudem möchte ich sicherstellen, dass ich meine Steuererklärung korrekt und vollständig ausfülle, um mögliche Steuernachzahlungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Daher meine Frage an Sie: Welche Freibeträge gelten konkret für Kapitaleinkünfte und wie kann ich diese optimal nutzen, um meine Steuerlast zu minimieren? Gibt es spezielle Regelungen oder Tipps, die ich bei der Angabe meiner Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dora Krüger

Paula Köhler

Sehr geehrte Frau Krüger,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Freibeträge für Kapitaleinkünfte und wie Sie diese optimal in Ihrer Steuererklärung nutzen können. Es ist gut, dass Sie sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben und sicherstellen möchten, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Freibeträge für Kapitaleinkünfte gibt, die in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden können. Zu den wichtigsten gehören der Sparer-Pauschbetrag, der Grundfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steht Ihnen für alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Wertpapierverkäufe) steuerfrei zu. Sie müssen diesen Betrag nicht extra in Ihrer Steuererklärung angeben, da er automatisch berücksichtigt wird. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Ihre Bank oder Ihr Broker diesen Betrag korrekt berücksichtigt und keine zu hohen Abzüge vornimmt.

Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 9.744 Euro (für Singles) und wird auf Ihre gesamten Einkünfte angerechnet. Wenn Ihre Kapitaleinkünfte unter diesem Betrag liegen, sind sie steuerfrei.

Zusätzlich können Sie Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Ihren Kapitaleinkünften entstehen, geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Depotgebühren, Kosten für Beratung oder Kurse, die Sie zur Verbesserung Ihrer Anlageentscheidungen besucht haben.

Um Ihre Steuerlast zu minimieren und alle Freibeträge optimal zu nutzen, sollten Sie alle relevanten Belege sammeln und diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Prüfen Sie auch, ob Ihre Bank oder Ihr Broker die Freibeträge korrekt berücksichtigt hat und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater unterstützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,

Paula Köhler

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Experte für Kapitalvermögen

Paula Köhler