Was ist der Unterschied zwischen einem handelsrechtlichen und einem steuerrechtlichen Jahresabschluss?
März 9, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Louis König
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Lukas Ackermann und betreibe ein kleines Unternehmen in der Dienstleistungsbranche. Ich stehe aktuell vor der Erstellung meines Jahresabschlusses und habe eine Frage bezüglich der Unterschiede zwischen einem handelsrechtlichen und einem steuerrechtlichen Jahresabschluss.
Als Hintergrundinformation möchte ich erwähnen, dass ich bisher immer nur einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellt habe und mir nun unsicher bin, ob ich auch einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen muss. Mein Unternehmen hat keine besonderen steuerlichen Besonderheiten und ich habe bisher noch keine Erfahrung mit steuerrechtlichen Jahresabschlüssen gesammelt.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise Fehler bei der Erstellung meines Jahresabschlusses machen könnte, die zu steuerlichen Nachteilen führen könnten. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle gesetzlichen Vorgaben einhalte und keine Steuervorteile ungenutzt lasse.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einem handelsrechtlichen und einem steuerrechtlichen Jahresabschluss? Muss ich beide erstellen und wenn ja, wie kann ich sicherstellen, dass beide korrekt und vollständig sind? Gibt es möglicherweise Möglichkeiten, die Erstellung des steuerrechtlichen Jahresabschlusses zu vereinfachen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Ackermann
Sehr geehrter Herr Ackermann,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Unterschiede zwischen einem handelsrechtlichen und einem steuerrechtlichen Jahresabschluss. Als Steuerberater mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die notwendigen Informationen bereitstellen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss und der steuerrechtliche Jahresabschluss zwei unterschiedliche Zwecke verfolgen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient in erster Linie der externen Rechenschaftslegung gegenüber Gläubigern, Investoren und der Öffentlichkeit. Er basiert auf den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang.
Der steuerrechtliche Jahresabschluss hingegen dient der Ermittlung der steuerlichen Gewinne und dient als Grundlage für die Berechnung der Steuern. Er basiert auf den steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und kann von dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abweichen. Einige steuerliche Regelungen erlauben beispielsweise steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder Sonderabschreibungen, die im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht berücksichtigt werden.
In vielen Fällen ist es erforderlich, sowohl einen handelsrechtlichen als auch einen steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen steuerliche Anpassungen vornehmen muss, um die steuerlichen Gewinne korrekt zu ermitteln. Es ist wichtig sicherzustellen, dass beide Jahresabschlüsse korrekt und vollständig sind, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Um die Erstellung des steuerrechtlichen Jahresabschlusses zu vereinfachen, empfehle ich Ihnen, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die steuerlichen Anpassungen vorzunehmen, die für Ihren Jahresabschluss erforderlich sind, und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Darüber hinaus kann ein Steuerberater Ihnen dabei helfen, mögliche Steuervorteile zu nutzen und Ihre steuerliche Situation zu optimieren.
Insgesamt ist es wichtig, sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Jahresabschluss sorgfältig zu erstellen und gegebenenfalls externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weitergeholfen hat und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Louis König

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?