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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Kann ich die Kosten für einen Hausumbau steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Hilde Schlosser und stehe vor der Entscheidung, mein Haus umzubauen. Dabei fallen natürlich erhebliche Kosten an, und ich frage mich, ob ich diese steuerlich absetzen kann.

Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Haus ist bereits einige Jahre alt und bedarf dringend einer Modernisierung und Renovierung. Ich plane, das Badezimmer zu erneuern, die Küche zu modernisieren und einige Räume umzubauen, um mehr Platz zu schaffen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf eine fünfstellige Summe, was für mich als Privatperson natürlich eine große finanzielle Belastung darstellt.

Meine Sorgen sind nun, dass ich die Kosten für den Hausumbau nicht steuerlich geltend machen kann und somit noch mehr Geld aus eigener Tasche zahlen muss. Ich habe zwar schon im Internet recherchiert und einige Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten gefunden, bin mir jedoch unsicher, ob diese auch für umfangreiche Umbaumaßnahmen gelten.

Daher meine Frage an Sie: Kann ich die Kosten für den Hausumbau steuerlich absetzen und wenn ja, in welchem Umfang? Gibt es spezielle Voraussetzungen oder Bedingungen, die ich beachten muss, um von steuerlichen Vorteilen profitieren zu können? Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung freuen, um meine finanzielle Situation in Bezug auf den Hausumbau besser einschätzen zu können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Schlosser

Mia Pilz

Sehr geehrte Frau Schlosser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungs- und Umbaukosten für Ihr Haus. Als Steuerberaterin mit Schwerpunkt auf Immobilienbesteuerung freue ich mich, Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein zu können.

Grundsätzlich können Renovierungs- und Modernisierungskosten für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich nicht abgesetzt werden, da es sich hierbei um private Ausgaben handelt. Anders verhält es sich jedoch bei vermieteten Immobilien oder selbstgenutztem Wohneigentum, das gleichzeitig teilweise vermietet wird. In diesen Fällen können die Kosten für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Für die steuerliche Absetzbarkeit von Umbaukosten gelten im Allgemeinen die gleichen Regeln wie für Renovierungskosten. Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise Ausgaben für Handwerkerleistungen, Materialkosten, Planungskosten und Baunebenkosten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur die Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten von der Steuer absetzbar sind, nicht jedoch die reinen Materialkosten.

Um die Kosten für den Hausumbau steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nachweisen können, dass die Maßnahmen zur Erhaltung, Modernisierung oder Verbesserung der Immobilie dienen. Zudem sollten Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass es sich tatsächlich um absetzbare Kosten handelt.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin abzustimmen, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Gemeinsam können wir prüfen, inwieweit die Kosten für Ihren Hausumbau steuerlich absetzbar sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Pilz

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Experte für Immobilienbesteuerung

Mia Pilz