Mein Nachbar hat einen Baum auf meinem Grundstück gefällt, welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?
März 19, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Ihre Hilfe in einer rechtlichen Angelegenheit benötige. Mein Nachbar, Herr Müller, hat ohne meine Zustimmung einen Baum auf meinem Grundstück gefällt. Dies ist mir erst aufgefallen, als ich vor kurzem mein Grundstück inspiziert habe und den Baum nicht mehr vorfand. Ich habe daraufhin meinen Nachbarn zur Rede gestellt und er hat zugegeben, den Baum ohne meine Erlaubnis gefällt zu haben.
Ich bin sehr besorgt darüber, da der Baum nicht nur einen ideellen Wert für mich hatte, sondern auch mein Grundstück optisch verschönert hat. Zudem habe ich Angst, dass weitere Bäume oder Pflanzen auf meinem Grundstück gefällt werden könnten, ohne dass ich davon weiß. Deshalb möchte ich rechtliche Schritte gegen meinen Nachbarn einleiten, um mein Recht auf mein Eigentum zu verteidigen und eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten.
Können Sie mir bitte mitteilen, welche rechtlichen Schritte ich in diesem Fall einleiten kann? Welche Gesetze schützen mein Eigentum und wie kann ich meinen Nachbarn zur Verantwortung ziehen? Gibt es Möglichkeiten, den Schaden zu kompensieren und den Baum eventuell wiederherzustellen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Eckstein
Sehr geehrter Herr Eckstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine juristische Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser unangenehmen Situation mit Ihrem Nachbarn Herrn Müller konfrontiert sind. Das unerlaubte Fällen eines Baumes auf Ihrem Grundstück stellt einen klaren Verstoß gegen Ihr Eigentumsrecht dar und kann nicht toleriert werden.
In Ihrem Fall ist das deutsche Nachbarrecht, genauer gesagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), maßgeblich. Gemäß § 910 Abs. 1 BGB dürfen Bäume und Sträucher, die auf der Grundstücksgrenze stehen, nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers gefällt werden. Da Herr Müller ohne Ihre Erlaubnis gehandelt hat, liegt hier eindeutig ein Verstoß gegen dieses Gesetz vor.
Um Ihre Rechte zu verteidigen und eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hierbei könnten Sie Herrn Müller dazu auffordern, den entstandenen Schaden zu kompensieren und möglicherweise den Baum wiederherzustellen. Sollte eine solche Einigung nicht möglich sein, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung.
Eine Möglichkeit wäre die Einleitung eines zivilrechtlichen Verfahrens vor Gericht. Hier könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen und auf Wiederherstellung des Baumes klagen. Zudem könnten Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um weitere Eingriffe in Ihr Grundstück zu verhindern.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Beweise, wie zum Beispiel Zeugenaussagen, Fotos des gefällten Baumes und eventuelle Gutachten, sammeln und dokumentieren, um Ihre Ansprüche vor Gericht zu belegen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess zu unterstützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs
Rechtsanwalt

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