Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird?
Februar 23, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Anna Fuchs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Erika Gerdes und habe eine Frage zum Thema Entschädigung bei Flugstreichungen. Letzte Woche sollte ich mit meiner Familie in den Urlaub fliegen, als wir kurz vor Abflug die Nachricht erhielten, dass unser Flug gestrichen wurde. Dadurch mussten wir unsere gesamte Reise umplanen, was nicht nur zu erheblichem Zeit- und Organisationsaufwand führte, sondern auch zu zusätzlichen Kosten. Nun frage ich mich, ob mir als Passagier in einem solchen Fall eine Entschädigung zusteht.
Der Ist-Zustand ist folgender: Unser Flug wurde kurzfristig gestrichen und wir haben dadurch sowohl finanzielle als auch zeitliche Einbußen erlitten. Wir mussten einen neuen Flug buchen, zusätzliche Übernachtungen organisieren und haben auch einige geplante Aktivitäten während unseres Urlaubs verpasst. Dies hat unsere Urlaubsstimmung erheblich getrübt und uns unnötigen Stress verursacht.
Meine Sorge ist, dass ich als Passagier in einem solchen Fall alleine auf den Kosten sitzen bleibe und keinerlei Entschädigung erhalte. Ich habe gehört, dass es Regelungen gibt, die Passagiere bei Flugstreichungen schützen sollen, bin mir aber unsicher, wie diese in meinem konkreten Fall anzuwenden sind.
Daher meine Frage an Sie als Experten im Bereich Zivilrecht: Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird? Falls ja, welche Schritte muss ich unternehmen, um diese zu erhalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Erika Gerdes
Sehr geehrte Frau Gerdes,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Entschädigung bei Flugstreichungen. Als Rechtsanwältin im Bereich Zivilrecht möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle relevanten Informationen zu Ihrem Anliegen geben.
Grundsätzlich haben Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen. Im Falle einer Flugstreichung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass die Streichung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen beispielsweise Streiks, Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Ihr Flug kurzfristig gestrichen wurde, sollten Sie als Passagier daher grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Flugstrecke und der Verspätungsdauer, die durch die Flugstreichung entstanden ist. Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen.
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, sollten Sie zunächst Kontakt mit der Airline aufnehmen, bei der Sie den Flug gebucht hatten. Fordern Sie die Airline schriftlich zur Zahlung der Entschädigung auf und legen Sie dabei alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug und den entstandenen Kosten vor. Sollte die Airline nicht auf Ihre Forderung reagieren oder die Entschädigung ablehnen, können Sie sich an eine Verbraucherberatung oder an einen Anwalt für Zivilrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Unterlagen zu Ihren zusätzlichen Kosten und zur Flugstreichung sorgfältig aufbewahren, um Ihre Forderung gegenüber der Airline zu begründen. Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Fuchs, Rechtsanwältin

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