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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Sind die Anwaltskosten für die Geltendmachung von Schadensersatz steuerlich absetzbar?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich als Erwin Fritsche kürzlich Opfer eines Verkehrsunfalls geworden bin. Der Unfall wurde von einem anderen Autofahrer verursacht, der meine Vorfahrt missachtete und dadurch einen erheblichen Schaden an meinem Fahrzeug verursachte. Da ich nicht selbst schuld an dem Unfall war, möchte ich gerne Schadensersatzansprüche geltend machen, um die entstandenen Kosten für die Reparatur meines Fahrzeugs und eventuelle Arztbesuche abzudecken.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Anwaltskosten, die für die Geltendmachung des Schadensersatzes anfallen, steuerlich absetzbar sind. Ich mache mir Gedanken darüber, da es sich um eine zusätzliche finanzielle Belastung handelt, die aufgrund des Unfalls entstanden ist und ich gerne wissen möchte, ob ich hierbei steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann.

Ich bin unsicher, ob ich die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Schadensersatzansprüche als außergewöhnliche Belastung angeben kann oder ob diese in einem anderen steuerlichen Zusammenhang betrachtet werden müssen. Zudem würde mich interessieren, ob es eventuell Möglichkeiten gibt, die Anwaltskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und ob es bestimmte Voraussetzungen gibt, die dafür erfüllt sein müssen.

Ich hoffe, dass Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen können und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen können, um die Anwaltskosten steuerlich absetzen zu können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Fritsche

Ralf Hausdorf

Sehr geehrter Herr Fritsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Es tut mir leid zu hören, dass Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen bei Ihrer Frage weiterzuhelfen.

Grundsätzlich sind die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steuerlich absetzbar. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall anfallen.

Um die Anwaltskosten steuerlich geltend machen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Kosten tatsächlich angefallen sein, das heißt, Sie müssen die Rechnung Ihres Anwalts vorlegen können. Zum anderen müssen die Kosten notwendig gewesen sein, um Ihre Rechte durchzusetzen. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Ihrem Fall erforderlich war, um den Schaden, den Sie durch den Unfall erlitten haben, angemessen zu kompensieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Anwaltskosten im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen einem Höchstbetrag unterliegt. Dieser beträgt in der Regel 1% Ihres Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2% Ihrer individuellen Einkommensteuer. Das bedeutet, dass nur die Kosten, die diesen Prozentsatz übersteigen, steuerlich absetzbar sind.

Ich empfehle Ihnen daher, alle Belege und Rechnungen Ihrer Anwaltskosten sorgfältig aufzubewahren und bei Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Falls Sie weitere Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Anwaltskosten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Hausdorf

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